Falldaten

Feld Eintrag im Original
Turnier Offene Deutsche Paar vom 29.09.2000; Klasse M; Systemkategorie B; Protestgebühr 100,- DM
Turnierleitung

Der Fall

Kartenverteilung und Reizung im Original:

Runde/Drg.: 1, Board 24 Protestierendes Paar: O/W Gegnerisches Paar: N/S - die Partei will nicht gehört werden

Entscheidung der Turnierleitung

Darstellung und Entscheidung des TL:

Der Spieler …………. erschien 25 Minuten nach Turnierbeginn, etwa 1 Minute vor dem Wechseln zur zweiten Runde. Er hatte vorher telefonisch durchgegeben, das er in einem durch den Protest von LKW-Fahrern provozierten Stau stecken würde. Das erste Board war zu diesem Zeitpunkt bereits mit 40/60 aufgeschrieben worden. Der Gegner weigert sich angesichts des nahenden Wechsels, das zweite Board zu spielen.

Entscheidung der TL: Das zweite Board wird auf 40/60 gesetzt, da es den Gegnern nicht zuzumuten ist, die Runde massiv zu überziehen und während des geräuschvollen Wechselns das Board zu spielen. Obwohl ……….. für seine Behauptung keinen Beweis erbringen konnte (bspw. Zeitungsausschnitt), wurde sie von der TL als glaubhaft angesehen und als einen Grenzfall von “höherer Gewalt” im Sinne der TO behandelt. Das verspätete Paar erhält keine Strafpunkte für die Verspätung, die Wertung der nicht gespielten Boards mit 40% bleibt jedoch bestehen.

Am Tisch wurde diese Entscheidung von ……….. ausdrücklich akzeptiert. Ausserdem bat er seinen Partner darum, beim TL nicht mehr zu insistieren. Am Morgen vor dem 5.Durchgang wurde durch seinen Partner dann gegen diese Entscheidung Protest eingelegt.

Entscheidung des TL: Keine Strafpunkte, versäumte Boards werden auf 40/60 gesetzt

Stellungnahme der Spieler

[Ohne Eintrag.]

Entscheidung des Schiedsgerichts

Kommentar des SG:

Die Entscheidung des TL bzgl. der Wertung der Boards wird bestätigt. Die protestierende

Partei wird aufgefordert, einen Beleg wegen der LKW-Blockade herbeizubringen. Andernfalls werden die 50% Strafpunkte für die Verspätung fällig (Anmerkung TL: Der Beleg wurde erbracht). Das Geld wird wegen der missverständlichen Formulierung des TLs am Tisch zurückgegeben.

Entscheidung des Schiedsgerichts: TL-Entscheidung wird bestätigt

Entscheidung des Sportgerichts

Der Fall ging ans Sportgericht:Entscheidung wird aufgehoben und die nicht gespielten Boadrs auf 50:50 gesetzt.Nach § 29 3) a) aa) ist bei nachweislich vorliegender höherer Gewalt auf 50% zu setzen. Sowohl TL als auch TSG haben letztendlich den Nachweis der höhereren Gewalt als für erbracht gefunden, die höhere Gewalt ist zu bezweifeln.

Da auf höhere Gewalt befunden wurde, gibt es keinerlei Ermessensspielraum bei der Urteilsfindung. Zwingende Folge ist die obige Entscheidung.