Falldaten
| Feld | Eintrag im Original |
|---|---|
| Turnier | Offene Deutsche Paar vom 29.09.2000; Klasse A; Systemkategorie B; Protestgebühr 100,- DM |
| Turnierleitung |
Der Fall
Kartenverteilung und Reizung im Original:
Runde/Drg.: 3, Board 26 Protestierendes Paar: N/S Gegnerisches Paar: O/W - die Partei will gehört werden (meines Erachtens können hier ja höchstens OW protestiert haben, aber ich veröffentliche die Fälle so, wie sie mir zugegangen sind)
Nord
- ♠
- KD9
- ♥
- 653
- ♦
- A92
- ♣
- 9865
West
- ♠
- B10763
- ♥
- D1098
- ♦
- 53
- ♣
- 32
Ost
- ♠
- 84
- ♥
- AB
- ♦
- KD108
- ♣
- ADB74
Süd
- ♠
- A52
- ♥
- K742
- ♦
- B764
- ♣
- K10
Reizung
| West | Nord | Ost | Süd |
|---|---|---|---|
| – | – | 1 Treff a | pass |
| pass | 1 SA a | 2 Treff | kontra a |
| pass | pass | pass | – |
Entscheidung der Turnierleitung
Darstellung und Entscheidung des TL:
Das Alert auf das abschliessende Kontra kam mit einiger Verzögerung. Auskunft: “Das Kontra war kein Strafkontra”. Nach dem Spiel soll lt. Herrn … Süd zu Nord gesagt haben: “Aber das war doch ein Strafkontra”. N/S bestreiten das. Süd sagt zum TL: “Das ist jetzt zum Strafkontra umgewandelt worden” Der Alleinspieler fühlt sich durch die seines Erachtens falsche Aussage im Spiel benachteiligt. Er hätte mit einem Faller davonkommen können, wenn er die Figur auf Süd antizipiert hätte.
Entscheidung des TL: Es liegt ein bestrittener Sachverhalt vor, eine Schädigung konnte nicht festgestellt werden. Der Alleinspieler wird immer zweimal fallen.
Entscheidung des TL: Score steht
Stellungnahme der Spieler
[Ohne Eintrag.]
Entscheidung des Schiedsgerichts
Kommentar des SG:
Score steht, Geld wird einbehalten
Entscheidung des Schiedsgerichts: Score steht, Geld wird einbehalten