Falldaten

Feld Eintrag im Original
Turnier Offene Deutsche Paar vom 29.09.2000; Klasse A; Systemkategorie B; Protestgebühr 100,- DM
Turnierleitung

Der Fall

Kartenverteilung und Reizung im Original:

Runde/Drg.: 1, Board 21 Protestierendes Paar: N/S Gegnerisches Paar: O/W - die Partei will gehört werden

Teiler N, Gefahr NS Score: +1100

Nord

♠
AK63
♥
D963
♦
B86
♣
B7

West

♠
10984
♥
A8752
♦
K
♣
962

Ost

♠
B5
♥
KB104
♦
10754
♣
D105

Süd

♠
D72
♥
-
♦
AD932
♣
AK843

Reizung

WestNordOstSüd
–1 Karo apass1 SA a
2 Karo3 Karo a4 Coeurpass
passkontra5 Karokontra
5 Coeurkontrapasspass
pass–––

Hinweise zur Reizung

1 Karo:
10-12 oder ab 16
1 SA:
15-18, beliebig
3 Karo:
ab 16 mit Karo-Kürze

Entscheidung der Turnierleitung

Darstellung und Entscheidung des TL:

1SA=15-18, bel.; 2K=gemeint als beide OF (nicht alertiert); 3K erklärt als Karo-Kürze ab 16, gemeint als beide OF. Das 2K-Gebot wurde nicht alertiert. Laut Ost hat er dieses Gebot als natürlich aufgefasst und 4C als Ausspielmarke gemeint, mit der Absicht, gegen einen Slam das Ausspiel zu erleichtern. O/W reklamiert eine Schädigung durch die falsche Auskunft. Nach Meinung der TL entstand das schlechte Ergebnis durch das Missverständnis über die Bedeutung des 2K-Gebots.

Entscheidung des TL: Score steht.

Stellungnahme der Spieler

[Ohne Eintrag.]

Entscheidung des Schiedsgerichts

Entscheidung des Schiedsgerichts: NS behält 1100, erhält aber 20% Strafpunkte wg. ungenauer Auskunft. OW bekommt 50%-Score