Fall 3
 
 

Turnier : Offene Deutsche Paar vom 29.09.2000; Klasse A; Systemkategorie B; Protestgebühr 100,- DM
Turnierleiter :  
Der Fall :
Runde/Drg.: 1, Board 10
Protestierendes Paar: N/S
Gegnerisches Paar: O/W - die Partei will gehört werden
 
Teiler O,
Gefahr alle
P: A985    

West

Nord

Ost

Süd

C: KD762     pass 1 Treff
K: B7 pass 1 Coeur 1 SA 2 Treff
T: 64 pass pass pass  
P: DB6   P: K432        
C: AB103 C: 85        
K: 643 K: AK1095        
T: D105 T: 72        
Score:
-100
P: 107          
C: 94        
K: D82        
T: AKB983        
           
Turnierleiter: 1SA wurde nicht alertiert. Vor seinem abschliessenden Pass fragte Nord und bekam die Auskunft "Natürlich". Im Laufe des Spiels machte die Alleinspielerin einen Doppelschnitt in Treff und ging daraufhin einen down. Ost erklärte, dass er sich in seiner Reizung geirrt habe, da er mit anderen Partnern das so spielen würde. In dieser Partnerschaft besteht die Vereinbarung bei ungepassten Händen 1SA als natürlich zu spielen. Diese Einlassung konnte bislang durch O/W nicht bewiesen werden. Daher ging die TL von einer falschen Auskunft aus und entschied nach §40C TBR, dass eine Schädigung von N/S vorliegt. Der Score wurde auf 2T erfüllt gesetzt.
Bemerkung: Bevor die Alleinspielerin den zweiten Treff-Schnitt auf die Dame machte, hatte sie bereits 10 Punkte von Ost gesehen. Trotzdem ist die TL der Meinung, das ein erneuter Treff-Schnitt nicht widersinnig ist, da es zum einen nicht ungewöhnlich ist, mit einer ausgeglichenen Hand und 12 Pkt zunächst zu passen und zum anderen die Situation ohne die falsche Auskunft nicht entstanden wäre.

Entscheidung des TL: +90
Spieler: 1. Die Konventionskarte belegt, das O/Wn auch in der Gegenreizung 1SA natürlich spielen. Die konkrete Hand wäre mit X optimal beschrieben.
2. Aus dem Abspiel war nach dem 8.Stich klar, wie die Hand stand. Der Schnitt auf die TD war überflüssig. Das Abspiel war fahrlässig, da der Alleinspieler immer 2T erfüllt.
Schiedsgericht: Kommentar des SG:
Der normale Score von 2T= (90) wird nur zu 60% dem Alleinspieler gutgeschrieben und 40% von 2T-1 (wegen sorglosem Abspiel). Für O/W gilt dasselbe.

Entscheidung des Schiedsgerichts: N/S 60% von 2T=, 40% von 2T-1, O/W entsprechend
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Letzte Änderung: 05.01.2002 Home © by joefri